Vermietung Halteverbotszonen

Zu unseren Leistungen im Bereich Vermietung von Halteverbotzonen zählen:

– das Aufstellen der entsprechenden Halteverbotszonen vor Ort

– die Beantragung einer zeitlich befristeten Halteverbotszone gem. § 45 I StVO

– die Protokolierung der Aufstellung in Form von Fotos und Protokollen durch unsere Mitarbeiter

– oder auch nur die reine Vermietung des Materials