Vermietung Halteverbotszonen
Zu unseren Leistungen im Bereich Vermietung von Halteverbotzonen zählen:
– das Aufstellen der entsprechenden Halteverbotszonen vor Ort
– die Beantragung einer zeitlich befristeten Halteverbotszone gem. § 45 I StVO
– die Protokolierung der Aufstellung in Form von Fotos und Protokollen durch unsere Mitarbeiter
– oder auch nur die reine Vermietung des Materials